Unsere Rauchwarnmelder für Ihr Sicheres Zuhause   

SRW 3000 GfSW

  • von führenden Dienstleistern empfohlen
  • erfüllt alle Vorgaben gemäß DIN EN 14604
  • ist VdS geprüft
  • besitzt eine fest eingebaute Batterie
  • Alarm-Stopp-Funkion vom Boden aus bedienbar
  • 10 Jahre Gewährleistung auf Gerät und Stromversorgung

 

600 Brandtote jährlich...

... sind entschieden zu viel.
Rauchwarnmelder können auch Ihr Leben und das Ihrer Kinder und Familien retten.
Ich berate Sie gerne.
Bitte sprechen Sie mich an.

 

Hier sind Sie in der Pflicht:

Hamburgische Bauordnung §45 (6): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2010
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz §44 (6): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2012
Landesbauordnung Saarland §46 (4): Neu- und Umbauten
Landesbauordnung Thüringen §46 (4): Neu- und Umbauten
Landesbauordnung Schleswig Holstein §52 (7): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2010
Hessische Bauordnung §13 (5): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung §48 (4): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2010
Landesbauordnung Sachsen Anhalt §47 (7): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2015
Sächsische Bauordnung §48: Erweiterung geplant für 2010
Bremische Bauordnung §48 (4): Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstung bis 31.12.2015
Nordrhein Westphälische Bauordnung: Pflicht nur für sozial geförderten Neubau

Stand: Februar 2010, immer aktuell unter:
www.gfsw.net/landesbauordnung/

 

Ihr Sicherheitsfachmann:

  • liefert zu Ihnen nach Hause
  • montiert gemäß DIN 14676
  • wartet gemäß DIN 14676
  • bietet professionelle Beratung

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Qualifikation für die Sicherheit Ihrer Familie

  • 24/7 Hotline
  • kontrollierte Markenprodukte
  • kostenlose Beratung